Kirchenrat
Die kantonale Exekutive
Der Kirchenrat ist die kantonale Exekutive und besteht aus einem vollamtlichen Präsidium und mindestens vier weiteren nebenamtlichen Mitgliedern. Der Kirchenrat wird von der Synode für eine Dauer von vier Jahren gewählt. Er setzt die Beschlüsse und Gesetze der Synode um, vertritt die Landeskirche nach aussen gegenüber dem Staat, dem Kirchenbund, den anderen Kirchen und weitern Partnern wie Hilfswerke und Missionen. Der Kirchenrat leitet den landeskirchlichen Betrieb strategisch und verantwortet gegenüber der Synode die langfristige Planung für unsere Kirche und die Verwendung der finanziellen Mittel der Zentralkasse.
Weiter Informationen zu diesem Thema finden sie bei der Evangelisch- Reformierten Landeskirche Aargau.