Trauung

  • Blumenschmuck (falls ein spezieller Blumenschmuck vorgesehen ist, wird der Altar durch die Sigristin geschmückt). Bitte entsprechende Vereinbarung frühzeitig treffen. Ferner ist es wichtig, dass der Pfarrer oder die Sigristin etwa eine Woche im voraus darüber informiert werden, ob der angelieferte Blumenschmuck für den Sonntagsgottesdienst in der Kirche stehen bleibt oder sofort nach der Trauung entfernt wird.
  • Musikalische Darbietungen (die Organisten sind gerne bereit, Solisten oder Gruppen auf unserer Orgel zu begleiten, Entschädigungen für spezielle Proben und andere Aufwendungen sind dem Organisten persönlich zu übergeben).

Auswärts wohnhaften, mit unserer Kirchgemeinde verbundenen Brautpaaren, z.B. ehemalige Safenwiler Konfirmanden etc., wird die Kirche kostenlos zur Verfügung gestellt.

Alle anderen Kosten, wie Entschädigung Pfarrer, Organist und Sigrist sind vom Brautpaar zu übernehmen.

Auf speziellen Wunsch und gemäss Vereinbarung kann eine Trauung durch unseren Pfarrer auch auswärts stattfinden.

Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

  • Die Kirchenbenützung, Vereinbarungen mit Organist und Sigrist der Gastkirche sind Sache des Brautpaares. Dem Pfarrer soll eine Wegentschädigung ausgerichtet werden.
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